EDV und Internet

- Verständnis der technischen Zusammenhänge und die Fähigkeit, diese ggf. auch für den Richter verständlich darzustellen,
- Erfahrungen in den spezifischen Anforderungen der (juristischen) Projektsteuerung,
- bei der Vertragsgestaltung z.B. die Definition und präzise Regelung spezieller Abnahmeverfahren, und die präzise Beschreibung des Vertragsgegenstandes bzw. die Regelung dessen Präzisierung im Rahmen der Vertragsdurchführung,
- bei der rechtssicheren Gestaltung des Webauftritts.
- Vertragsmanagement und –controlling.
Unsere umfangreichen Erfahrungen in diesem Bereich finden ihren Niederschlag in zahlreichen Publikationen und der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Dorn als Lehrbeauftragter für DV-Recht.