Notariat

In unserer Berliner Kanzlei betreuen wir im Notariat schwerpunktmäßig die Bereiche Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht sowie öffentlich-rechtliche Verträge.
Hierzu gehören u.a.
- Grundstückskaufverträge, auch unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Problematiken (Sanierungsgebiet, Baugenehmigung etc.)
- Bauträgerverträge
- Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, einschließlich „maßgeschneiderter“ Teilungserklärungen
- Gründung, Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften
- Geschäftsanteilskauf- und abtretungsverträge
- Eheverträge
- Vertragliche Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Testamente und Erbverträge
- Vorweggenommene Erbfolge durch Vermögensübertragungen
- Generalvorsorgevollmachten einschließlich Registrierung im zentralen Vorsorgeregister
Durch unsere erfahrenen Notariatsmitarbeiterinnen gewährleisten wir eine zügige, kompetente und kostenbewußte Urkundsabwicklung.