DORN - KRÄMER UND PARTNER
Aktuelle Informationen zum Coronavirus (COVID-19) - Stand: SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Berlin in der Fassung vom 27. Oktober 2020
Mittlerweile haben wir uns fast schon an die Einschränkungen des täglichen Lebens durch das Corona Virus gewöhnt. Trotz der nunmehr angeordneten stärkeren Einschränkungen sind wir für Sie in der gewohnten Qualität weiterhin erreichbar und einsatzfähig, um Sie bei Ihren rechtlichen Fragen zu unterstützen. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben bitten wir Folgendes zu beachten:
- Für alle Termine und Besprechungen in unserer Kanzlei gilt zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter/innen Folgendes:
- Der Zugang zu unseren Geschäftsräumen kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen
- Persönliche Termine sollten weiterhin auf das aller Notwendigste beschränkt werden, nutzen bitte die Möglichkeit, telefonische Besprechungstermine zu vereinbaren
- Senden Sie uns bitte alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor einem Termin zu
- Sollten Sie Unterlagen persönlich abgeben wollen, sollte dies möglichst ohne Kontakt erfolgen, nutzen Sie bitte unseren Briefkasten im Eingangsbereich des Hauses gegenüber vom Aufzug
- Sofern ein persönlicher Termin erforderlich ist, wird gebeten, uns ohne Begleitpersonen aufzusuchen, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist
- In diesem Fall bitten wir Sie außerdem, einzeln in unsere Kanzlei einzutreten, Ihre Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und sich die Hände an den bereit stehenden Behältnissen zu desinfizieren sowie – sofern möglich – einen Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten, auf Händeschütteln zu verzichten und die Hust- und Niesetikette zu beachten sowie sich in die Anwesenheitsdokumentation einzutragen
- Bei Krankheitsanzeichen von COVID 19 wird gebeten, unsere Kanzlei nicht zu betreten und einen ggf. schon vereinbarten Termin abzusagen, für solche Fälle werden wir versuchen, eine Lösung zu finden;
- Beachten Sie bei der Wahrnehmung persönlicher Termine, dass bereits auf dem Kurfürstendamm für Fußgänger die Verpflichtung besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Die Notare Dorn, Krämer und Guhde werden selbstverständlich bis zu einer gegenteiligen Anordnung der zuständigen Stellen ihrer Verpflichtung des § 10 Abs. 3 BNotO, die notarielle Geschäftsstelle während der üblichen Geschäftsstunden offen zu halten, nachkommen. In Anwendung der Vorgaben der Notarkammer Berlin werden bitten wir um Verständnis dafür, dass über die allgemeinen Regelungen hinaus Folgendes zu beachten ist:
- Vorbesprechungen werden - soweit möglich - telefonisch erfolgen;
- der Teilnehmerkreis der Urkundsverhandlungen bzw. der Termine zur Beglaubigung von Unterschriften wird ausschließlich auf die unmittelbaren Urkundsbeteiligten (keine Verwandte, Freunde, Kinder, Makler usw.) beschränkt. Für den Fall, dass Eltern gemeinsam an einer Beurkundung teilnehmen müssen und die Betreuung minderjähriger Kinder nicht gewährleistet ist, sprechen Sie uns bitte an, auch hierfür findet sich eine Lösung
- alle Urkundsbeteiligten werden gebeten, Personalausweiskopien vorab zur Akte zur reichen.
Wir hoffen, dass es Ihnen, Ihren Familien, Freunden und Kollegen den Umständen entsprechend weiterhin gut geht. Geben Sie auf sich acht!
Dr. Dietrich-W. Dorn Clemens Krämer Stefan Guhde
sowie das gesamte Team von Dorn, Krämer & Partner