EDV und Internet

Im EDV- und Internet-Recht – einer „Schnittstelle“ verschiedener Rechtsgebiete und technisch komplexer Sachverhalte – bieten wir besondere Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere:

 

  • Verständnis der technischen Zusammenhänge und die Fähigkeit, diese ggf. auch für den Richter verständlich darzustellen,
  • Erfahrungen in den spezifischen Anforderungen der (juristischen) Projektsteuerung,
  • bei der Vertragsgestaltung z.B. die Definition und präzise Regelung spezieller Abnahmeverfahren, und die präzise Beschreibung des Vertragsgegenstandes bzw. die Regelung dessen Präzisierung im Rahmen der Vertragsdurchführung,
  • bei der rechtssicheren Gestaltung des Webauftritts.
  • Vertragsmanagement und –controlling.

Wir beraten und vertreten in den speziellen Fragen des EDV- und Internet-Rechts Mandanten sowohl auf der Anbieter- als auch auf der Nachfrager-Seite und haben jahrelange Erfahrung sowohl bei der Projektbetreuung als auch in der Vertragsgestaltung und der gerichtlichen und außergerichtlichen Regelung von „Störfällen“.
Unsere umfangreichen Erfahrungen in diesem Bereich finden ihren Niederschlag in zahlreichen Publikationen und der Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Dorn als Lehrbeauftragter für DV-Recht.