Vermögensgestaltung

 

Handlungs- und Beratungsbedarf im Bereich der Unternehmens- und Verrnögensgestaltung ergibt sich im Zusammenhang mit:

Die Erfahrung zeigt, dass Handlungsbedarf häufig nicht, zu spät oder bruchstückhaft erkannt wird. Isolierte (und häufig nicht zu Ende gedachte) Teillösungen, beispielsweise eine Haftungssicherung ohne Berücksichtigung steuerlicher, familien- und erbrechtlicher Gesichtspunkte, sind jedoch unzureichend und häufig überaus gefährlich.

Wir bieten nicht nur eine exakte Koordination spezieller Rechtskenntnisse, sondern auch die erforderliche Kompetenz im Erkennen und der Handhabung der „Schnittstellen“, insbesondere der Zusammenhänge rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen.

Dabei streben wir eine umfassende Lösung für unsere Mandanten an, gegebenenfalls unter Modifikation vorhandener Strukturen.