Einen besonderen Bereich der Vertragsgestaltung und –verhandlung stellt die vollständige oder teilweise Übertragung von Unternehmen dar. Zusätzlich zu dem allgemeinen Anforderungsprofil muss eine Due Diligence, also eine umfassende Überprüfung der Unternehmensrisiken durchgeführt werden, insbesondere der

  • gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, zum Beispiel Gesellschafts- und Unternehmensverträge, Geschäftsführerdienstverträge,

  • Rechtsverhältnisse der Betriebsstätten (grundbuchliche Situation, Mietverträge, etc.),

  • Vertragsbeziehungen mit Zulieferern und Subunternehmern sowie sonstigen Geschäftspartnern,

  • Altlasten,

  • erforderlichen Genehmigungen (Bau- und Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, etc.),

  • rechtlichen Verhältnisse der Belegschaft (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge),

  • der Gewährung von Fördermitteln,

  • gewerblichen Schutzrechte (Urheberrechte, Patente und Lizenzen etc.),

  • Finanz- und Steuerangelegenheiten (Auswertung der Jahresabschlüsse, Prüfung der Steuerbescheide, Ermittlung steuerlicher Risiken).

Die Ergebnisse der Due Diligence werden – gegebenenfalls im Verhandlungswege – in den Unternehmenskaufvertrag integriert (siehe Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen).