Notariat


In unserer Berliner Kanzlei betreuen wir im Notariat schwerpunktmäßig die Bereiche Grundstücks-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht sowie öffentlich-rechtliche Verträge.

Hierzu gehören u.a.

  • Grundstückskaufverträge, auch unter Berücksichtigung öffentlich-rechtlicher Problematiken (Sanierungsgebiet, Baugenehmigung etc.)

  • Bauträgerverträge

  • Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, einschließlich „maßgeschneiderter“ Teilungserklärungen

  • Gründung, Verschmelzung und Spaltung von Gesellschaften

  • Geschäftsanteilskauf- und abtretungsverträge

  • Eheverträge

  • Vertragliche Regelungen für Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften

  • Testamente und Erbverträge

  • Vorweggenommene Erbfolge durch Vermögensübertragungen

  • Generalvorsorgevollmachten einschließlich Registrierung im zentralen Vorsorgeregister

Wir bieten vor der eigentlichen Beurkundung eine sorgfältige rechtliche Überprüfung und ggf. umfassende Beratung über mögliche Gestaltungsalternativen, um für die Urkundsbeteiligten eine interessengerechte und ausgewogene Gestaltung der Urkunden zu sichern. Als Ausdruck einer „Rundumbetreuung“ auch im Notariat gleichen wir beispielsweise bei einer erbrechtlichen Gestaltung die bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen ab und passen diese erforderlichenfalls an.
Durch unsere erfahrenen Notariatsmitarbeiterinnen gewährleisten wir eine zügige, kompetente und kostenbewusste Urkundsabwicklung.